Kanzlei

Kanzlei Dr. Eberhard Kern




Gebiet der Steuern


Auf dem Gebiet der Steuern führen wir Sie durch die äußerst komplexe Gesetzgebung.

Wir fertigen für Sie sämtliche Steuererklärungen mit dem Ziel, die Steuerbelastung zu minimieren.

Ihren Jahresabschluss erstellen wir für Sie rechtzeitig. Neben der Steuerminimierung ist es uns ein Anliegen, Ihnen Ihre Unternehmenszahlen leicht verständlich zu präsentieren.

Wir zeigen Ihnen die positiven und negativen Tendenzen Ihres Unternehmens auf und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Erleben sie bei uns die „etwas andere“ Bilanzbesprechung.

Ihre Lohnbuchhaltung ist bei uns in besten Händen. Haftungsrisiken werden durch die korrekte Umsetzung der vielfältigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen vermieden. Selbstverständlich entlasten wir Sie bei Prüfungen durch Finanzamt und Sozialversicherungsträger.

Wollen Sie aus Ihrer Finanzbuchhaltung jederzeit verlässliche Unternehmenszahlen erhalten oder genügt Ihnen eine Finanzbuchhaltung, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Sie wollen Routinearbeiten selbst übernehmen und Doppelerfassung von Daten vermeiden? Wir schnüren für Sie individuelle Pakete ganz nach Ihren Wünschen.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung und Bearbeitung der Buchhaltung in Ihrem Unternehmen.

Dazu gehört:

  • Installation der DATEV-Software und Einrichten der Buchhaltung,
  • Schulung und stufenweise Einarbeitung,
  • Hotline,
  • Überprüfung der Ergebnisse und Besprechung der Auswertungen

Die steuerliche Betriebsprüfung ist für Ihr Unternehmen ein Ereignis von besonderer Bedeutung. Wir stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber der Finanzverwaltung. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide und legen die notwendigen Rechtsmittel ein.

Besonderes Augenmerk legen wir auf die Steuergestaltungsberatung. Wie oft kommt es im Leben zu Vorfällen, die weit reichende steuerliche Konsequenzen mit sich bringen. Denken Sie z.B. an die Gründung Ihres Unternehmens, die Wahl der Rechtsform, die Unternehmensnachfolge, den Verkauf oder die Beendigung des Unternehmens.

Sehr häufig ist die Betriebsaufspaltung die optimale Rechtsform für mittelständische Unternehmen. Sie bietet Vorteile hinsichtlich der Haftungsbeschränkung, Nachfolgeregelung, Flexibilität und Steuerbelastung. Gerade auf diesem Gebiet können Sie vom reichhaltigen Erfahrungsschatz des Kanzleiinhabers profitieren.

Bei Vermögensschenkungen und Erbschaften helfen wir Ihnen solche Vorgänge so zu gestalten, dass Vermögen auch weitgehend Vermögen bleibt.